Nichtinvestive Förderungen von Behindertenverbänden
Volltext
Im Rahmen der Förderung nichtinvestiver sozialer Maßnahmen wird den Trägern ein Personal- oder / und Sachkostenzuschuss gewährt. Zuwendungsempfänger sind vornehmlich die caritativen Verbände und Vereine.
Ansprechpunkt
Das Regierungspräsidium Gießen ist hessenweit zuständig für die Bewilligung der Landeszuwendung nach Maßgabe des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie für die Auszahlung und die Prüfung der Mittelverwendung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration