Personalausweis Informationserteilung
Leistungsnummer: 99008001013000
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde Informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS, Referat II 8)
Fachlich freigegeben am
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal: