Pflegemedaille erhalten
Leistungsnummer: 99035004067000
Volltext
Mit der Hessischen Pflegemedaille zeichnet das Land seit dem Jahr 2004 Personen in Hessen für besondere Verdienste aus, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 5 Jahren gepflegt und betreut haben.
Vorschlagsberechtigt sind die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die privatgewerblichen Verbände der Alten- und Behindertenhilfe, die Landesseniorenvertretung Hessen, der Beauftragte der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen, Selbsthilfegruppen, die Gemeinden und Kreise sowie jede natürliche Person.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an Ihre Landrätin oder Ihren Landrat, Ihre Oberbürgermeisterin oder Ihren Oberbürgermeister.
Erforderliche Unterlagen
Der ausgefüllte Antrag zur Pflegemedaille
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Leistungen der Pflegeversicherung oder ein geringfügiges Entgelt schließen die Ehrung nicht aus.
Die Auszeichnung ist wie andere Ehrungen des Landes Hessen nicht mit einer finanziellen Anerkennung oder Kostenübernahme verbunden.
Urheber
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle. Sobald eine Entscheidung durch das Auswahlgremium getroffen wurde, erhält die im Antrag vorgeschlagene Person eine Einladung zur Ehrungsveranstaltung.
Voraussetzungen
Mit der Auszeichnung können Personen in Hessen geehrt werden, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen, der ihnen nahesteht, unentgeltlich im häuslichen Bereich pflegen und betreuen.
- Die Pflege muss über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens fünf Jahren stattfinden.
- Die Pflegeperson oder die zu betreuende Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Hessen haben.
- Die Pflege soll im häuslichen Bereich ausgeübt werden und unentgeltlich sein.
- Die Pflege soll zum Zeitpunkt des Vorschlages, die Pflegeperson zu ehren, nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege