Photovoltaikanlagen bei der Bundesnetzagentur melden
Leistungsnummer: 99138006019000
Volltext
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.
Ansprechpunkt
Bundesnetzagentur
DLZ 60
Karthäuserstraße 7 - 9
34117 Kassel
Telefon 0561/7292-120
Telefax 0180 5 734870-1001
E-Mail: kontakt-solaranlagen@bnetza.de
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie nicht das PV-Meldeportal benutzen:
- Formular zur Meldung von ErneuerbareEnergien-Anlagen an die Bundesnetzagentur
Kosten
Die Meldung ist kostenfrei möglich.
Frist
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Die Meldung muss drei Wochen nach der Inbetriebnahme erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
- Registrieren Sie sich vor der ersten Nutzung des PV-Meldeportals. Hierfür geben Sie Ihren Namen und Ihre postalische Anschrift als Anlagenbetreiber an. Ferner übermitteln Sie der Bundesnetzagentur Ihre gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort. An die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse sendet die Bundesnetzagentur einen Aktivierungslink. Nachdem Sie diesen betätigt haben, können Sie sich in das PV-Meldeportal einloggen.
- Über das PV-Meldeportal können Sie Angaben zu neu installierten PV-Anlagen an die Bundesnetzagentur übermitteln. Die Meldung von mehreren Anlagen ist möglich.
- Nach Eingang der Daten bei der Bundesnetzagentur erhalten Sie über den Postweg eine schriftliche Registrierungsbestätigung mit den gemeldeten Angaben.
- Sollten Änderungen der gemeldeten Daten zur PV-Anlage oder Ihren Angaben als Anlagenbetreiber erforderlich sein, können diese im Nachgang über das PV-Meldeportal übermittelt werden.
Voraussetzungen
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie
- eine Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage haben,
- eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
- eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
BMWi / Bundesnetzagentur