Reisekosten für Landesbedienstete
Volltext
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Reisekosten.
Ansprechpunkt
Die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel und die Nebenstelle Wiesbaden sind zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Reisekosten.
Die Zuständigkeiten für die Hauptstelle in Kassel ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:
Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts :
- Hessisches Kultusministerium
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
- Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Die Zuständigkeiten für die Nebenstelle in Wiesbaden ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:
Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts :
- Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
- Hessisches Ministerium der Finanzen
- Hessisches Ministerium der Justiz
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Hessische Staatskanzlei
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport