Schlichtungsantrag bei der Ombudsstelle Energie stellen
Leistungsnummer: 99046037058000, 99118009000000
Volltext
Die netzgebundene Versorgung mit Elektrizität, Erdgas und Wasserstoff ist an vielfältige rechtliche und technische Anforderungen geknüpft. Dadurch kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Energieversorgern und Kunden kommen. Um Ihnen einen aufwändigen und teuren Rechtsstreit zu ersparen, schaltet sich die Schlichtungsstelle Energie auf Antrag als Vermittler ein.
TIPP:
Oftmals lassen sich Unstimmigkeiten bereits im direkten Kontakt mit dem Energieversorger regeln, wenden Sie sich daher zunächst an das Versorgungsunternehmen, bevor Sie einen Schlichtungsantrag stellen.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie e. V..
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Schlichtungsantrag
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Unterlagen, die für das Verständnis des Anliegens notwendig sind.
Kosten
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Jedoch wird ein gesetzlich vorgeschriebenes Entgelt verlangt, sollte die Schlichtungsstelle offensichtlich missbräuchlich angerufen werden.
Frist
- Frist für die schriftliche Stellungnahme des Energieversorgers: 2 Wochen nach Aufforderung durch die Schlichtungsstelle
- Zustimmung zur einvernehmlichen Lösung: innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Empfehlung
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Verfahrensdauer: Die Schlichtung soll innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Nutzen Sie für Ihren Schlichtungsantrag das von der Schlichtungsstelle bereitgestellte Online-Formular. Die Schlichtungsstelle prüft Ihren Antrag und informiert Sie über das weitere Vorgehen.
Sie werden im weiteren Verlauf die Möglichkeit haben, Dokumente hochzuladen. Halten Sie bitte die Ihnen vorliegenden Schriftstücke, die Ihr aktuelles Anliegen betreffen, bereit. Ihr Antrag kann nur zügig bearbeitet werden, wenn der Schlichtungsstelle Energie alle notwendigen Dokumente vorliegen.
Sollten Sie dennoch Dokumente nachreichen müssen, versehen Sie diese bitte immer mit dem Ihnen nach der Antragstellung zugewiesenen Aktenzeichen. Nur auf diese Weise können Ihre Dokumente zugeordnet werden.
Bitte füllen Sie das Formular nur einmal aus und wenden sich bei Nachfragen zu einem bereits gestellten Antrag direkt an die Schlichtungsstelle Energie.
Ist das Schlichtungsverfahren zulässig, fordert die Ombudsperson Ihren Energieversorger zur Stellungnahme auf und ermittelt den Sachverhalt. Sie und das Versorgungsunternehmen erhalten einen schriftlichen Lösungsvorschlag.
HINWEIS: Die Empfehlung der Ombudsperson ist rechtlich nicht bindend.
Voraussetzungen
- Sie sind eine Privatperson
- Beanstandungen zur Energieversorgung
- erfolglose Beschwerde beim betreffenden Versorgungsunternehmen
Die Streitigkeit darf nicht anderweitig anhängig (zum Beispiel vor Gericht) oder bereits abschließend behandelt worden sein.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum