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Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Leistungsnummer: 99107028000000

Welche Unterlagen werden benötigt?

Falls Sie die kostenlose Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen beantragen, ist neben dem übersandten Antragsvordruck auf unentgeltliche Wertmarke ein aktueller Nachweis über den Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, VIII oder XII oder nach den §§ 27a /27d BVG vorzulegen.

Sofern Sie die unentgeltliche Wertmarke aus gesundheitlichen Gründen (festgestellte Merkzeichen H und/oder Bl) beantragen genügt eine Rücksendung des übersandten Antragvordruckes oder ein entsprechendes formloses Antragsschreiben.

Welche Gebühren fallen an?

Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen für eine unentgeltliche Wertmarke aus wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen erfüllen, fallen keine Kosten an. Sollten Sie jedoch keine der o.g. Sozialleistungen erhalten oder keine Feststellung  der o.a. Merkzeichen vorliegen , kann die Wertmarke gegen eine Eigenbeteiligung von 80,00 Euro für eine Laufzeit von einem Jahr oder für 40,00 Euro für eine Laufzeit von einem halben Jahr ausgegeben werden.

Anträge / Formulare

Im Falle einer Wertmarke mit Eigenbeteiligung mit Hilfe des vom zuständigen Hessischen Amtes für Versorgung und Soziales übersandten Antragsvordruckes mit Zahlungsinformationen.

Bei einer Wertmarke ohne Eigenbeteiligung durch den übersandten Antragsvordruck oder eines formlosen Schreibens. Bei  einer kostenlosen Wertmarke aus wirtschaftlichen Gründen ist zusätzliche ein aktueller Nachweis über den Erhalt der o.g. Sozialleistungen beizufügen.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration