Schwerbehindertenausweis erstmalig beantragen
Leistungsnummer: 99015007012000
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Verfahrensablauf
Das Vorliegen der Schwerbehinderung wird auf Antrag festgestellt. Nach Eingang des Antrages bei der zuständigen Behörde werden zunächst medizinische Auskünfte und Unterlagen angefordert. Diese werden im Anschluss von dem Versorgungsärztlichen Dienst nach der gültigen Rechtslage (Versorgungsmedizin-Verordnung) ausgewertet. Die Verwaltung stellt sodann den Grad der Behinderung sowie ggf. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) fest. Hierüber erhalten Sie einen Bescheid.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (online oder in Papierform)
- Optional: aussagefähige aktuelle ärztliche Unterlagen ist (sofern vorhanden)