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Sperrmüll Entsorgung durch persönliche Abgabe

Leistungsnummer: 99001009004001

Leistungsbeschreibung

Sperrmüll können Sie persönlich bei den Annahmemöglichkeiten abgeben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Für weitere Fragen können sie sich dorthin wenden.

Rechtsgrundlage