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Sportförderung im Bereich Behindertensport

Leistungsnummer: 99148110017000

Volltext

Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport gewährt werden. Dies erfolgt mittels einer Anschubfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Ansprechpunkt

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege,
Abteilung Sport
 

Erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag
  • Projektbeschreibung
  • Kosten- und Finanzierungsplan

Rechtsgrundlage(n)

Art. 62a Hessische Verfassung

Rechtsbehelf

Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.

Verfahrensablauf

Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten, die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.

Voraussetzungen

Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Behindertensports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

Bearbeitungsdauer

Zeitnah.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.07.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal