Sportförderung im Bereich Behindertensport
Leistungsnummer: 99148110017000
Volltext
Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport gewährt werden. Dies erfolgt mittels einer Anschubfinanzierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpunkt
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege,
Abteilung Sport
Erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Rechtsgrundlage(n)
Art. 62a Hessische Verfassung
Rechtsbehelf
Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der zuständigen Stelle erhoben werden.
Verfahrensablauf
Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten, die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.
Voraussetzungen
Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Behindertensports in Hessen nachhaltig verbessert wird.
Bearbeitungsdauer
Zeitnah.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege