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Staatliche Anerkennung reglementierter Sozialberufe/Fachkräfte Soziale Arbeit beantragen (Inland)

Leistungsnummer: 99019003016000

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis eines Bachelor oder Diplomabschlusses in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule
  • Zeugnis der abgeschlossenen Berufspraxisphase nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes
  • Schriftliche Bestätigung der Teilnahme an der Praxisbegleitveranstaltung

Rechtsbehelf

Im Fall eines Nichtbestehens des Kolloquiums ergeht ein Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses kann schriftlich Widerspruch eingereicht werden.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben am

01.09.2022

Verfahrensablauf

  • Mit dem Antrag auf staatliche Anerkennung müssen der absolvierte Bachelor oder Diplomabschluss und das Berufspraktikum erfolgreich nachgewiesen sein
  • Sofern alle Voraussetzungen erfüllt und alle erforderlichen Leistungen nachgewiesen worden sind, wird die staatliche Anerkennung durch Ihre Hochschule erteilt

Voraussetzungen

  • Sie haben sich an Ihrer Hochschule über die Möglichkeit der Beantragung der staatlichen Anerkennung informiert oder im zuständigen Praxisreferat Ihrer Hochschule beraten lassen
  • Sie haben einen Bachelor oder Diplomabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit an einer hessischen Hochschule absolviert
  • Sie haben studienintegriert oder nach Beendigung Ihres Studiums ein Berufspraktikum nach § 2 Absatz 2 des Sozialberufeanerkennungsgesetzes absolviert
  • Erfolgt das Berufspraktikum an Ihrer Hochschule postgradual, das heißt nach Abschluss Ihres Bachelorstudiums, sollten Sie das Anerkennungspraktikum innerhalb von drei Jahren nach Studienabschluss abgeschlossen haben. Nach Abschluss des berufspraktischen Anerkennungsjahres findet ein Kolloquium an Ihrer Hochschule statt
  • Sie können durch Ihren Hochschulabschluss und Ihre Praxiserfahrungen nachweisen, dass Sie eine vertiefte Eignung und Befähigung zur selbstverantwortlichen Arbeit im Einsatzfeld soziale Arbeit und Sozialverwaltung besitzen

Bearbeitungsdauer

Nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen variiert die Bearbeitungszeit von Hochschule zu Hochschule.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihrer Hochschule beziehungsweise Ihres Fachbereichs über die jeweilige Antragsfrist.

Gebühren

  • Gebühr: 60,00 Euro
    für die Beantragung der Urkunde der staatlichen Anerkennung (gemäß der hessischen Verwaltungskostenordnung)