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Suchtberatung wahrnehmen

Leistungsnummer: 99107058058000

Volltext

Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.

Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

  • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
  • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an Ihre kommunale Suchtberatungsstelle.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 25.03.2026
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales