Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern; Genehmigung
Leistungsnummer: 99009007006000
Volltext
Die Erbringung technischer Dienstleistungen, wie Beratungen, Schulungen, Reparatur, Wartung und Instandsetzung, die im Zusammenhang mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in Algerien, Indien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien stehen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.
Ansprechpunkt
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit detaillierter Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung.
Kosten
Gebührenfrei
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Genehmigungspflicht ist, dass dem Dienstleistungserbringer der o.g. Zusammenhang seiner Dienstleistung mit der Errichtung oder dem Betrieb von Nuklearanlagen in den o.g. Ländern bekannt ist oder er vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hierüber unterrichtet wurde.