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Umzugskosten für Landesbedienstete

Volltext

Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

Ansprechpunkt

An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

Voraussetzungen

Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.11.2016
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal