Umzugskosten für Landesbedienstete
Leistungsbeschreibung
Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.
An wen muss ich mich wenden?
An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.
Bemerkungen
Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.
Fachlich freigegeben am
Voraussetzungen
Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport