Verdacht auf Impfschadensfall melden
Leistungsnummer: 99003031016000
Leistungsbeschreibung
Treten nach einer Impfung gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinaus gehen, so ist sofort ein Arzt, möglichst der impfende Arzt zu konsultieren und das Gesundheitsamt zu informieren. Schwerwiegende Gesundheitsstörungen nach einer Impfung sind sehr seltene Ereignisse.
- Schutzimpfungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
An wen muss ich mich wenden?
An den Arzt, der die Impfung vorgenommen oder Ihren behandelnden Arzt
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Rechtsgrundlage
- § 60 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
- § 61 IfSG Gesundheitsschadensanerkennung
- § 62 IfSG Heilbehandlungen
- § 63 IfSG Konkurrenz von Ansprüchen, Anwendung der Vorschriften nach dem Bundesversorgungsgesetz, Übergangsregelungen zum Erstattungsverfahren an die Krankenkassen
- § 65 IfSG Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen
- § 66 IfSg Zahlungsverpflichteter
- § 20d Abs. 1 SGB V SIRL - Schutzimpfungsrichtlinie
Bemerkungen
Weitere Informationen:
- Paul-Ehrlich-Institut
- Robert-Koch-Institut
- Versorgung bei Impfschaden beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fachlich freigegeben am
Verfahrensablauf
Besteht ein Verdacht auf Impfnebenwirkungen, so muss die Meldung darüber sofort (innerhalb von 24 Stunden) an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.
Dafür sollte der vom Paul-Ehrlich-Institut entwickelte Meldebogen verwendet werden.
Bestätigt sich der Verdacht, können Sie beim Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Fulda eine Versorgung bei Impfschaden beantragen. Das Amt ist für alle Impfschäden zuständig, die durch eine in Hessen vorgenommene Impfung verursacht worden sind. Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung "Versorgung bei Imfschaden beantragen".
- Meldeformulare
(Paul-Ehrlich-Institut) - Versorgung bei Impfschaden beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
Als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff können nach einer Impfung kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen auftreten, wie:
- Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle für die Dauer von 1 - 3 Tagen (gelegentlich länger)
- Fieber unter 39.50 C (bei rektaler Messung), Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
- "Impfkrankheit" ( 1 - 3 Wochen nach der Impfung), zum Beispiel masern- bzw. varizellenähnliche Hauterscheinungen.
Kommt es im zeitlichen Zusammenhang mit einer Impfung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die darüber hinaus gehen, sollte ein Arzt, möglichst der impfende Arzt konsultiert werden.
Siehe dazu auch Leistungsbeschreibung „Schutzimpfungen“
- Schutzimpfungen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration