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Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Leistungsnummer: 99006035001001

Volltext

Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung,
  • Prüfung,
  • Bescheidung

Voraussetzungen

Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.

Erforderliche Unterlagen

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde

Kosten

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 12.07.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).

Urheber