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Verwendung von Arbeitsmitteln Erteilung Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung

Leistungsnummer: 99006035001001

Leistungsbeschreibung

Auf schriftlichen Antrag können Ausnahmen von der Betriebssicherheitsverordnung zugelassen werden, wenn die Anwendung der Vorschriften im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte führen würde. Die Ausnahme muss sicherheitstechnisch vertretbar und mit dem Schutz der Beschäftigten und, soweit überwachungsbedürftige Anlagen betroffen sind, auch mit dem Schutz anderer Personen vereinbar sein.

Verfahrensablauf

  • Antragstellung,
  • Prüfung,
  • Bescheidung

Voraussetzungen

Die Anwendung der Vorschrift führt im Einzelfall zu einer unverhältnismäßigen Härte.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit folgenden Angaben

  • Grund für die Beantragung der Ausnahme, Darstellung der unverhältnismäßigen Härte,
  • betroffene Tätigkeiten und Verfahren,
  • Zahl der voraussichtlich betroffenen Beschäftigten,
  • technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und zur Vermeidung von Gefährdungen getroffen werden sollen,
  • Sachverständigengutachten, auf Verlangen der Behörde

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Fachlich freigegeben am

12.07.2022

Rechtsbehelf

Rechtsbehelf wird im Bescheid mitgeteilt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Regierungspräsidien (RP).