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Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

Leistungsnummer: 99015004000000

Fachlich freigegeben am

19.05.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

Voraussetzungen

  • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
  • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
  • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Welche Fristen muss ich beachten?

Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  •  Widerspruch
  • Klage

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den hessischen Ämter für Versorgung und Soziales.

Welche Gebühren fallen an?

Seit dem 01.01.2021 beträgt die Eigenbeteiligung:

  • Gebühr: 91,00 Euro
    für die jährliche Wertmarke.
  • Gebühr: 46,00 Euro
    für die halbjährliche Wertmarke.