Zulassung zur Rechtsanwaltschaft gemäß Bundesrechtsanwaltsordnung
Leistungsnummer: 99082002001000
Volltext
Volljuristen, die als Rechtsanwälte/innen tätig sein möchten, müssen zur Rechtsanwaltschaft zugelassen sein.
Mit der Zulassung werden sie gleichzeitig Mitglieder der zulassenden Rechtsanwaltskammer.
Ansprechpunkt
an die für Ihren Kanzleisitz zuständige Rechtsanwaltskammer.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fragebogen zum Antragsformular
- lückenloser Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
- eine amtlich beglaubigte Ablichtung oder Original des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt
- vorläufige Deckungszusage der Berufshaftpflichtversicherung
- ggf. beglaubigte Abschrift der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
- ggf. Kopie des Arbeitsvertrages/Stellenbeschreibung sowie Freistellungserklärung des Arbeitgebers im Original
Kosten
Die Kosten des Verfahrens betragen:
- Rechtsanwaltskammer Kassel: 180,00 Euro
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt: 160,00 Euro
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag nebst Fragebogen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Rechtsanwaltskammer ein.
- In der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer werden die Zulassungsvoraussetzungen geprüft.
- Wenn sämtliche Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind, werden Sie zur Übergabe der Zulassungsurkunde und der Vereidigung seitens der Rechtsanwaltskammer eingeladen.
Voraussetzungen
- Befähigung zum Richteramt oder
- Erfüllen der Eingliederungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland oder
- Bestehen der entsprechenden Eignungsprüfung nach Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium der Justiz