Zuschuss für Menschen mit Sprachförderbedarf beantragen
Leistungsnummer: 99131014017000
Volltext
Das Programm »Berufsqualifizierende Sprachförderung (BQS+)« fördert Menschen mit Sprachförderbedarf und hilft bei der Arbeitsmarktintegration. Gefördert wird eine berufsqualifizierende Sprach-vermittlung innerhalb von oder in enger Anbindung an eine Basismaßnahme.
Die Sprachförderung kann auf Basis von drei unterschiedlichen Qualitätsstufen beantragt werden. Diese Qualitätsstufen spiegeln den Reife- und Entwicklungsgrad innerhalb der jeweiligen Maßnahme wider. Auf jeder Stufe wird Sprachunterricht mit Fachunterricht verknüpft.
Die wöchentliche Anzahl von Unterrichtseinheiten kann in einem Umfang zwischen 10 und 20 Stunden beantragt werden.
Die Gruppengröße liegt zu Beginn der Maßnahme bei mindestens 8 und maximal 15 Teilnehmenden.
Die berufsqualifizierende Sprachförderung wird in drei möglichen Formen umgesetzt: Teamteaching (Fachlehrkraft und Sprachlehrkraft führen gemeinsam den Fachunterricht), Sprachförderunterricht (zusätzliche Lerninhalten durch Sprachlehrkraft) und ergänzende Einheiten (wie z.B. Online lernen)
Verfahrensablauf
Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank beantragen.
- Die Antragsphase wird mit Veröffentlichung eines Förderaufrufs gestartet.
- Sie reichen den Antrag über das Kundenportal ein und reichen diesen zusätzlich unterschrieben ein.
- Ein Bewilligungsausschuss entscheidet über die form- und fristgerecht eingereichte Projektanträge.
- Die Antragsprüfung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Bei positivem Entscheid erfolgt die Bewilligung mittels Zu-wendungsbescheid durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Basis von elektronisch (im Kundenportal) und schriftlich eingereichter Mittelanforderungen.
- Daten zu den Teilnehmenden sind fortlaufend elektronisch (im Kundenportal) zu erfassen.
- Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnach-weis über das Kundenportal und schriftlich einzureichen.
Ansprechpunkt
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Projektträger, die einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität erbringen könnnen (Zertifizierung nach Normen wie DIN ISO, EFQM, LQW, Zertifikat des Vereins für Weiterbildung Hessen e. V. oder der fachkundigen Stelle der Bundesagentur für Arbeit).
- Projektträger können Landkreise und kreisfreie Städte, Trä-ger der Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung und SGBII-Träger sein.
- Sie müssen, unabhängig vom Sitz des Unternehmens, die Maßnahme im Fördergebiet (Hessen) durchführen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen.
- Sie dürfen das Vorhaben noch nicht begonnen haben.
- Die Qualifizierung des Lehrpersonals (Sprachlehrkräfte) wird in drei Qualitätsstufen eingeteilt. Mindestanforderung ist ein akademischer Abschluss (mindestens Bachelor-Abschluss) sowie Erfahrungen mit DaF-/DaZ-Unterricht (mindestens 300 Unterrichtseinheiten Erfahrung) oder eine entsprechende Einstiegsqualifizierung DaF/DaZ im Umfang von 30 Stunden.
- Teilnehmende sind arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Erwachsene und junge Menschen am Übergang von Schule in den Beruf sowie Geringqualifizierte und Beschäftigte mit ergänzendem SGB-Leistungsbezug.
- Teilnehmende müssen einen erkennbaren inhaltlichen Bedarf an einer (berufssprachlichen) Deutsch-Förderung haben.
Erforderliche Unterlagen
- Onlineförderantrag (Kundenportal) mit dazugehörigen Anlagen
- Projektkonzept
- Mittelanforderungen
- Teilnehmendenmonitoring
- Verwendungsnachweis
- Trägerstrukturfragebogen - allgemein
- Selbsterklärung zu Beihilfe-Rückforderungen und Unter-nehmen in Schwierigkeiten
- Selbstverpflichtungserklärung zu EU-Charta sowie UN-BRK
- Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen ge-gen die russische Föderation
- Vorlage Personalübersicht
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fördergrundsätze für das Förderprogramm Berufsqualifizierende Sprachförderung Plus (BQS+) (zurzeit im Genehmigungsverfahren)
Rechtliche Grundlage ist insbesondere die Rahmenrichtlinie für die Interventionen des Europäischen Sozialfonds Plus in Hessen für die Förderperiode 2021 bis 2027 inklusive der Leitlinie zur Anwendung Vereinfachter Kostenoptionen (VKO) im ESF+ Hessen in der Förderperiode 2021-2027 in der jeweils gültigen Fassung.
Rechtsbehelf
- Aus der Vorlage der Projektanträge kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden.
- Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Hinweise (Besonderheiten)
Urheber
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Zuständige Stelle
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen