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Zuschuss für die Durchführung von modellhaften und innovativen Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitslosen und Geringqualifizierten

Leistungsnummer: 99400394017000

Volltext

Mit dem Förderprogramm »Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA« werden modellhafte und innovative Projekte von Trägern von Beratungs-, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangeboten sowie von weiteren auf den Arbeitsmarkt bezogenen Akteuren gefördert.

Die Maßnahmen sollen Brücken bauen zwischen arbeitslosen Menschen einerseits und dem Bedarf an Fachkräften andererseits. Sie sollen belegen, dass aus Arbeitslosen, und insbesondere auch aus Langzeitarbeitslosen, mit der notwendigen Unterstützung durch Begleitung, Beratung und Qualifikation Fachkräfte werden können, deren Einsatz und Know-how auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefragt sind. Dies kann etwa durch Maßnahmen geschehen, die auf  die Ausbildung in Zukunfts- und Mangelberufen ausgerichtet sind. Ansätze aus dem Bereich Teilzeitausbildung sind dabei besonders erwünscht. Auch für vorbereitende Maßnahmen oder Maßnahmen, die das erfolgreiche Absolvieren der Ausbildung durch Beratung und Begleitung unterstützen, kann die Förderung genutzt werden. Auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe und der Arbeitsmarktförderung am Übergang Schule - Beruf können Gegenstand der Förderung sein.

Wünschenswert sind auch Projekte, die die Digitalisierung sowohl im Sinne der digitalen Kompetenzentwicklung der Projektteilnehmenden als auch das digitale Lernen der Teilnehmenden berücksichtigen. Wo möglich und sinnvoll, sollte eine berufsqualifizierende Sprachförderung Bestandteil der Projektkonzepte sein.

Des Weiteren können Projekte gefördert werden, die durch das Sammeln von Erkenntnissen, das Erproben von neuen Methoden oder das Anwenden von innovativen Inhalten dazu beitragen, mittelbar die unten genannten Personengruppen zu unterstützen.  

In den Fördergrundsätzen sind Kriterien zur Bewertung der eingereichten Projekte definiert.

Verfahrensablauf

Den Förderantrag können Sie online im Kundenportal der WIBank stellen.

  • Die Antragsphase wird mit Veröffentlichung eines Förderaufrufs gestartet. 
  • Sie reichen den Antrag über das Kundenportal ein und reichen diesen zusätzlich unterschrieben ein. 
  • Ein Bewilligungsausschuss entscheidet über die form- und fristgerecht eingereichten Projektanträge. 
  • Die Antragsprüfung erfolgt durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). 
  • Bei positivem Entscheid erfolgt die Bewilligung mittels Zuwendungsbescheid durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
  • Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Basis von elektronisch (im Kundenportal) und schriftlich eingereichter Mittelanforderungen.
  • Daten zu den Teilnehmenden sind fortlaufend elektronisch (im Kundenportal) zu erfassen.
  • Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis über das Kundenportal und schriftlich einzureichen.
     

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Verbände, Vereine, Kammern, Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger, wissenschaftliche Institutionen, hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie Zusammenschlüsse von hessischen Landkreisen oder kreisfreien Städten.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicherstellen
  • Teilnehmendenorientierte Projekte müssen eine Kofinanzierung i.H.v. mindestens 60% erbringen, systembezogene Projekte eine Kofinanzierung i.H.v. mindestens 10%.
  • Sie dürfen das Vorhaben noch nicht begonnen haben 
     

Erforderliche Unterlagen

  • Onlineförderantrag (Kundenportal) mit dazugehörigen Anlagen
  • Projektkonzept
  • Mittelanforderungen
  • Teilnehmendenmonitoring
  • Verwendungsnachweis
  • Trägerstrukturfragebogen - allgemein
  • Merkblatt zum Trägerstrukturfragebogen - allgemein
  • Selbsterklärung zu Beihilfe-Rückforderungen und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Selbstverpflichtungserklärung zu EU-Charta sowie UN-BRK
  • Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation
  • Vorlage Personalübersicht
     

Kosten

Bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) fallen keine Kosten an.

Frist

Die Fristen zur Antragstellung sind immer dem entsprechenden Förderaufruf zu entnehmen. Weitere Fristen zur Projektumsetzung sind im Zuwendungsbescheid geregelt.

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrags kann keine pauschale Bearbeitungsdauer festgelegt werden, da diese unter anderem abhängig von weiteren Beteiligten sowie vom Umfang des Antrags ist.

Rechtsgrundlage(n)

Fördergrundsätze für das Förderprogramm Impulse der Arbeitsmarktpolitik - IdeA des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) vom 19. Dezember 2016 (StAnz. 2023 S. 98) (Neufassung zurzeit im Genehmigungsverfahren) 

Rechtsbehelf

  •  Aus der Vorlage der Projektanträge kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden. 
  • Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
     

Formulare

  • Formulare vorhanden: Ja
  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienste vorhanden: Ja

Urheber

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.03.2023
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales