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In die Krisenvorsorgeliste für Deutsche im Ausland eintragen

Leistungsnummer: 99089062000000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger im Ausland aufhalten, können Sie sich in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (AA) eintragen. Dieser Service steht Ihnen zur Verfügung, wenn 

  • Sie sich langfristig im Ausland aufhalten, zum Beispiel weil Sie dort leben, oder 
  • Sie für einen kürzeren Aufenthalt im Ausland sind, etwa aus touristischen oder geschäftlichen Gründen. 

Wenn Sie sich in die Liste eintragen, kann die zuständige Auslandsvertretung Sie im Not- oder Ausnahmefall schnell kontaktieren. Sie werden dann etwa bei einer Naturkatastrophe, bei kriegerischen oder revolutionären Verwicklungen mit Hinweisen und Empfehlungen zu Ihrem Schutz und Ihrer Sicherheit versorgt. Dazu zählen zum Beispiel Verhaltenshinweisen oder Informationen zu Sammelpunkten. 

Sie können sich über den Online-Dienst ELEFAND in die Krisenvorsorgeliste eintragen. Die Eintragung ist freiwillig und kostenlos.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist der Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit in Form von Angaben zu Reisepass, Personalausweis oder Kinderausweis nötig.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt (AA)

Bemerkungen

Weiterführende Informationen:

 

Verfahrensablauf

Sie können sich online in die Krisenvorsorgeliste eintragen:

  • Rufen Sie den Online-Dienst ELEFAND des Auswärtigen Amts (AA) auf.
  • Registrieren Sie sich auf der Webseite. Folgen Sie dafür der Anleitung unter dem Reiter „Registrierung“ und geben Ihre persönlichen Stammdaten ein.
  • Nach der Registrierung erhalten Sie einen Aktivierungscode. Anschließend können Sie das Online-Formular mit Ihren konkreten Reisedaten, gegebenenfalls mitreisenden Familienangehörigen und Notfallkontakten vervollständigen.
  • Damit ist Ihr Auslandsaufenthalt in der Krisenvorsorgeliste eingetragen.

Voraussetzungen

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.  

Bearbeitungsdauer

Die Eingabe der persönlichen Stammdaten im Online-Dienst dauert bei der einmalig notwendigen Registrierung durchschnittlich 10 bis 15 Minuten für eine Einzelperson. Die Registrierung mitreisender  Familienmitglieder dauert jeweils etwa 5 Minuten. Die Eintragung eines konkreten Auslandsaufenthalts einschließlich der Auswahl der mitreisenden Familienangehörigen dauert etwa 3 bis 5 Minuten.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht. 

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: Nein 
  • Schriftform erforderlich: Nein
  • Formlose Antragsstellung möglich : Nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Online-Dienst vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben am

09.02.2022

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Registrierung muss der Reisepass/Personalausweis verfügbar sein, da Daten der maschinenlesbaren Zeilen als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit einzugeben sind. 

Herausgebende Stelle

Auswärtige Amt (AA), Referat 511