Röntgenstrahlenschutz
Leistungsnummer: 99003019000000
Leistungsbeschreibung
Röntgenstrahlen werden in der Forschung, Technik und Medizin eingesetzt. Der Betrieb von Röntgeneinrichtungen muss nach der Röntgenverordnung bei den Regierungspräsidien angezeigt bzw. genehmigt werden.
Voraussetzungen für die Anzeige bzw. Genehmigung einer Röntgeneinrichtung sind u.a. die notwendige Fachkunde des Betreibers/Anwenders sowie die mängelfreie Prüfung der Röntgeneinrichtung durch einen behördlich bestimmten Sachverständigen. Während des Betriebes ist in Zeitabständen von fünf Jahren bei allen Röntgeneinrichtungen eine Wiederholungprüfung durch einen Sachverständigen durchzuführen. Im medizinischen Bereich sind regelmäßige Maßnahmen zur Qualitätssicherung vorzunehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an das zuständige Regierungspräsidium in Kassel, Gießen oder Darmstadt.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema Röntgenstrahlenschutz befinden sich auf der entsprechenden Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen, Kassel oder Darmstadt.
Fachlich freigegeben am
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration