Eintragung einer neuen Ausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG
Leistungsnummer: 99019033060000
Leistungsbeschreibung
Für Ausbildende, deren geplanter Ausbildungsberuf durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt ist, ist der Antrag auf Eintragung jedes abgeschlossenen Ausbildungsvertrages in das Berufsausbildungsverzeichnis verpflichtend. Auch die Löschung und Änderung der Eintragung sind formell mitzuteilen bzw. zu beantragen.
Ihr Vorteil daraus:
- Vertrag und Ausbildungsplan werden nach der aktuellen Rechtslage (Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsordnung, ggfs. Richtlinien) überprüft;
- Weitere vereinbarte Rechte und Pflichten (z. B. Tarifrecht, Schutzrechte) werden betrachtet und Mängel angezeigt;
- Der Ausbildungsplan wird gemäß den Mindestanforderungen aus der Ausbildungsordnung bewertet, somit können Mängel bereits vor Durchführung überarbeitet werden;
- Mit dem Eintrag wird bereits eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung erfüllt;
- Die Bescheinigung des Eintrages wird im Rahmen eventueller Ausbildungsförderungen verlangt.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des abgeschlossenen Ausbildungsvertrages
- Individueller Ausbildungsplan
- Ggfs. Bescheinigung der ärztlichen Erstuntersuchung (bei Minderjährigen)
Welche Fristen muss ich beachten?
Antrag ist unmittelbar nach Vertragsabschluss zu stellen.
Rechtsgrundlage
- Aktuelle Tarifvereinbarungen
- Tangierende Rechte (Bundesurlaubsgesetz, Schutzrechte, Sozialgesetze)
Was sollte ich noch wissen?
Tierliebe allein reicht nicht aus, der Beruf erfordert darüber hinaus gute Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und oft auch starke psychische Belastbarkeit.
Voraussetzungen
Sie müssen die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis beantragen, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des Berufsbildungsgesetzes handelt, z. B. die Ausbildung zum/zur „Verwaltungsfachangestellten“ oder „zur/zum „Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste“.
Verfahrensablauf
Der Antrag für die Eintragung, Löschung oder Änderung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.
Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Bei der Eintragung werden beispielsweise Ausbildungsvertrag und Ausbildungsplan hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sowie die Ausbildungsbehörde hinsichtlich der Eignung zur Ausbildung überprüft. Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Bescheid, ob die Eintragung / Löschung / Änderung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.
Zuständige Stelle
Regierungspräsidium Gießen
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport