Altstadtsanierung
Das Programm zur Altstadtsanierung ist ausgelaufen, die letzten Finanzmittel wurden zum Ende des Jahres 2012 verausgabt.
Die Abrechnung der Sanierungsmaßnahme erfolgt in 2014
Zum Abschluss einer Stadtsanierung sieht das Baugesetzbuch die Erhebung von Ausgleichsbeträgen vor. Diese betreffen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, deren Grundstücke durch Maßnahmen im Zusammenhang mit der Stadtsanierung eine Wertsteigerung erfahren haben.
Das entsprechende Verfahren (nach § 154 Baugesetzbuch) wurde von der Stadt Wetter mit der Bürgerversammlung vom 31.10.2012 begonnen.
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die sich zum Thema Ausgleichsbeträge informieren möchten, können sich an die Wohnstadt GmbH wenden, die als Sanierungstreuhänderin für die Stadt Wetter tätig ist.
Ansprechpartner ist Herr Kothe (Tel. 0561/1001-1297).