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Datum: 07.03.2023

Energiekostenhilfe zur Stärkung der hessischen Vereine

Um die hohen Energiekosten infolge des Ukrainekriegs zu dämpfen, können gemeinnützige Vereine in Hessen ab 1. März 2023 einen Antrag auf Ausgleichszahlungen für ihre Energiemehrkosten stellen.

Vereine entlasten

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen (in einigen Bereichen ist zusätzlich eine Dachverbandsmitgliedschaft zu beachten) können die Hilfe beantragen, wenn die Mehrkosten für Energie nachweislich mindestens 1.000 Euro betragen. Von diesen Mehrkosten werden 80 Prozent und höchstens 5.000 Euro erstattet. In begründeten Härtefällen kann eine Ausgleichszahlung auch über den Höchstbetrag hinaus gewährt werden. Die Hilfen können rückwirkend für den Zeitraum vom 1. März 2022 bis zum 28. Februar 2023 von Vereinen beantragt werden.

Hintergrund

Das Hilfspaket „Hessen steht zusammen“, das aus einem eigenen Landesprogramm, der Beteiligung an Bundeshilfen sowie Bürgschaften für hessische Unternehmen besteht, hat ein Gesamtvolumen von 3,58 Milliarden Euro. Für die Vereinsförderung sind bis zu 30 Millionen Euro vorgesehen. Weitere Hilfen werden derzeit vom Land vorbereitet oder sind von den Bundesförderungen abhängig. Das Landesprogramm wurde gemeinsam mit den Fraktionen von SPD und FDP aufgestellt.

Vereine können den Antrag vom 1. März an über folgende Adresse abrufen: https://antrag.hessen.de/energie-vereinshilfe

Weitere Informationen zum Hilfspaket "Hessen steht zusammen" finden sich unter https://hessen.de/handeln/presse/hessen-steht-zusammen