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Politik

Die kommunale Selbstverwaltung ist verfassungsrechtlich garantiert.

Durch Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 137 der Hessischen Landesverfassung wird den Städten und Gemeinden das Recht auf Selbstverwaltung verfassungsrechtlich garantiert. Die Kommunen haben das Recht, im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze alle örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln.

Die staatliche Aufsicht in Selbstverwaltungsangelegenheiten ist auf die Rechtsaufsicht beschränkt, welche für die Stadt Wetter (Hessen) durch den Landrat des Landkreises Marburg-Biedenkopf wahrgenommen wird.

Kommunalverfassung

Durch die große Bürgernähe zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen ist die kommunale Demokratie sehr ausgeprägt. Die kommunalverfassungsrechtichen Grundlagen ergeben sich aus der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und dem Kommunalwahlgesetz (KWG). Die Kommunalverfassung regelt den rechtlichen Rahmen für die Gemeinden, Städte und Landkreise sowie die bürgerschaftliche Teilhabe am kommunalen Willensbildungsprozess.

Politische Organe in der Stadt Wetter (Hessen)