Bürgerversammlungen
Zur Unterrichtung der Bürger über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde soll nach § 8a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) mindestens einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abgehalten werden. In der Stadt Wetter finden mehrere Bürgerversammlungen im Jahr statt.
Die Bürgerversammlung wird vom Stadtverordnetenvorsteher im Benehmen mit dem Magistrat einberufen. Die Einberufung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung im Wetteraner Bote. An den Bürgerversammlungen können auch nichtwahlberechtigte Einwohner teilnehmen.
Der Stadtverordnetenvorsteher leitet die Bürgerversammlung. Er kann Sachverständige und Berater zuziehen. Der Magistrat nimmt an den Bürgerversammlungen teil; er muss jederzeit gehört werden.
Im Jahr 2025 finden folgende Bürgerversammlungen statt:
- 22.04.2025 in Amönau
- 20.05.2025 in Niederwetter
- 24.06.2025 in Oberndorf
- 09.09.2025 in Todenhausen
- 23.09.2025 in Unterrosphe