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Einwohnerfragestunde

Als Einwohner der Stadt Wetter können Sie Anfragen an die politischen Gremien einreichen.

Auf Initiative des Magistrats wurde im Jahr 2012 die Einwohnerfragestunde in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung eingeführt. In anderen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist die Einwohnerfragestunde eine zeitgemäße Form der Bürgerbeteiligung.

Die Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung hat im Hessischen Landtag bereits ähnliche Diskussionsbeiträge hervorgebracht.

§ 14 Einwohnerfragestunde

  1. Zu Beginn der ordentlichen Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde von bis zu 15-minütiger Dauer auf die Tagesordnung zu setzen, sofern schriftliche Fragen aus der Bürgerschaft eingegangen sind.
  2. Frageberechtigt sind Einwohner der Stadt Wetter (Hessen) ab dem 14. Lebensjahr. Die Anfrage muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung spätestens 14 Tage vor der Versammlung eingegangen sein.
  3. Jeder Einwohner kann bis zu zwei Anfragen einreichen, die sich auf öffentliche Angelegenheiten der Stadt beziehen, und deren Beantwortung keine gesetzlichen Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betreffen. Die Anfragen dürfen weder beleidigenden Inhalts sein noch nicht-öffentliche Angelegenheiten betreffen. 
  4. Fragen können an den Magistrat, die Stadtverordnetenversammlung oder einzelne Fraktionen gerichtet sein, und sind von dem entsprechenden Gremium zu beantworten.
  5. Sofern eine Frage die aktuelle Tagesordnung betrifft, kann ihre Beantwortung im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes vorgenommen werden.
  6. Dem Fragesteller sind in der Einwohnerfragestunde zwei Ergänzungsfragen erlaubt, die ohne vorige Ankündigung gestellt werden können. Dies gilt nicht, wenn die Frage gemäß Absatz 5 behandelt wird.
  7. Fragen werden in der Reihenfolge des Eingangs behandelt. Ist die Beantwortung nicht im Rahmen der Fragestunde möglich, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.