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Ortsbeiräte

Die Ortsbeiräte haben ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, welche den Ortsbezirk angehen.

In jedem Stadtteil der Stadt Wetter (Hessen) ist ein Ortsbeirat eingerichtet. Die Ortsbeiratsmitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile für die Dauer von fünf Jahren im Rahmen der Kommunalwahlen gewählt. Die Ortsbeiräte wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden (Ortsvorsteher). Den Ortsvorstehern ist auch die Leitung der Verwaltungsaußenstellen in den Stadtteilen übertragen worden.

Stadtverordnetenversammlung und Magistrat hören den Ortsbeirat zu allen wichtigen Angelegenheiten, welche den Ortsbezirk betreffen, insbesondere zu dem Entwurf des Haushaltsplanes. Der Ortsbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, welche den Ortsbezirk angehen.

Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind grundsätzlich öffentlich.