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Kommissionen

Kommissionen sind Hilfsorgane des Magistrats.

Der Magistrat kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen.

Folgende Kommissionen wurden vom Magistrat eingerichtet:

  • Betriebskommission Eigenbetrieb Stadtwerke Wetter (Hessen)
  • Kommission Haushaltskonsolidierung
  • Kommission Kindertageseinrichtungen
  • Kommission Stadthalle

Die Kommissionen bestehen aus dem Bürgermeister, weiteren Mitgliedern des Magistrats, Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung und, falls dies tunlich erscheint, aus sachkundigen Einwohnern.

Die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstands werden vom Gemeindevorstand, die Mitglieder der Gemeindevertretung und die sachkundigen Einwohner werden von der Gemeindevertretung gewählt, die sachkundigen Einwohner auf Vorschlag der am Geschäftsbereich der Kommission besonders interessierten Berufs- und anderen Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen; § 62 Abs. 2 gilt entsprechend.

Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Stadtrat.