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Bürgermeister

Seit 1993 werden die Bürgermeister direkt gewählt.

Durch den engeren Bezug der Bürgerinnen und Bürger zu den politischen Themen weist die repräsentative Demokratie auf der kommunalen Ebene einige Besonderheiten gegenüber der staatlichen Ebene auf. Insbesondere werden seit dem Jahr 1993 Bürgermeister und Landräte von den Bürgern unmittelbar gewählt und nicht mehr von den Vertretungskörperschaften (Stadtverordnetenversammlung bzw. Kreistag) bestimmt.

Aufgaben des Bürgermeisters

Nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung ist der Bürgermeister der Vorsitzende des Magistrat und Leiter der Verwaltung. Er ist Dienstvorgesetzter aller städtischen Bediensteten mit Ausnahmen der Stadträtinnen und Stadträte. Der Bürgermeister beruft die Sitzungen des Magistrats ein und bereitet die Beschlüsse hierfür vor. Er nimmt ordnungsbehördliche Aufgaben und die sonstigen Auftragsangelegenheiten alleinverantwortlich wahr, d. h., er ist in diesem Aufgabenbereich nur den Aufsichtsbehörden zur Rechenschaft verpflichtet; die Zuständigkeit von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschränkt sich in diesem Zusammenhang auf haushalts- und personalrechtliche Angelegenheiten. Die Wahlzeit des Bürgermeisters beträgt sechs Jahre.

Die Bürgermeister der Stadt Wetter (Hessen) seit 1946

  • 26.09.1945 bis 24.07.1946: Engelbert Schrey
  • 25.07.1946 bis 13.07.1948: Hans Hilberg
  • 14.07.1948 bis 16.08.1962: Heinrich Erkel
  • 17.08.1962 bis 30.06.1988: Hans Kern
  • 01.07.1988 bis 30.06.2006: Dieter Rincke
  • seit 01.07.2006: Kai-Uwe Spanka