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Historie

Bereits aus dem Jahr 1239 kennen wir die Grenzbeschreibung des "Weichbildes" von Wetter. Dort werden landschaftliche Orientierungspunkte wie Gräben, Bäume und Mühlen genannt. Mit dem 15. Jahrhundert kommen Grenzsteine als Markierungszeichen hinzu.

In der Grenzbeschreibung von 1783 wird ganz ähnlich wie im 13. Jahrhundert verfahren, wobei die über 80 aufgeführten Grenzsteine auffallen. Doch das dürfte nicht von ungefähr sein, denn die Grenzsteine mit den eingemeißelten Hoheitszeichen waren zu den wichtigsten Markierungen geworden, die unverletzlich waren. Unerlaubt durften sie weder versetzt noch entfernt werden. Aber wie uns die Geschichte zeigt, wurden sie gerade zum Zankapfel der Gemeinden. Daher wurde seit dem 16. Jahrhundert zunächst jährlich vom Schulzen und seinen Ratsherren die Grenzen abgegangen.

Grenzbegehung mit Musik

Später kam alle sieben Jahre der "große Grenzumgang" hinzu, der von einer größeren Kommission unternommen wurde. Nachdem der Grenzverlauf in einer Karte festgehalten und die Kataster erstellt worden waren, nahm das Interesse, die Grenzen abzugehen, ab. So wurde 1860 Bürgermeister Winneberger von Wetter mehrfach von der Regierung aufgefordert, doch den fälligen Grenzgang durchzuführen. Aber die Wetteraner dachten nicht daran, sie suchten nach Ausreden, wie "die Ernte wäre noch nicht rein" oder "die Wiesen wären zu naß".

Erst am 12. und 13. September 1861 bequemte man sich, "die Grenzbegehung der hiesigen Gemarkung" auszuführen, allerdings mit Musik, "da möglicherweise die jungen Leute einen Tanz veranstalten". Da man sich von behördlicher Seite über die Musik wunderte, fragte man nach, ob das üblich sei. Die lakonische Antwort war: Dies sei nach den Wetterschen Akten vom Juli 1756 üblich.

"Auf den Stein heben" ist heute noch Brauch

Von 1574 -  also vor über 400 Jahren - besitzen wir den ersten schriftlichen Nachweis, dass "nach dem alten...Gebrauch und Herkommen" die Grenze abgegangen und diese "mit Aufwürfen und Steinen bezeichnet" wurde. Anlass für den Bericht waren Grenzstreitigkeiten mit der Gemeinde Münchhausen. Wenn ein Stein unerlaubt versetzt worden war, wurde er wieder an die alte Stelle gesetzt; auch erneuerte der Steinmetz das Hoheitszeichen an allen markanten Steinen.

Um die Standfestigkeit der Grenzseiten zu überprüfen, wurde ein Schultheiß oder ein Ratsschöffe auf den Stein gestellt; daraus entstand: "Er wurde auf den Stein gehoben", wie es bis heute Brauch geblieben ist.

     
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