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Bauleitpläne der Stadt Wetter (Hessen)

Bauleitplanung

Auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) ist die Stadt Wetter (Hessen) örtlicher Planungsträger und damit für die Bauleitplanung zuständig. Es ist ihre Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Kommune nach Maßgabe des BauGB und der ergänzenden Vorschriften, wie z. B. der Baunutzungsverordnung, vorzubereiten und zu leiten.

Die Aufstellung der Bauleitpläne erfolgt in eigener Verantwortung, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ein Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen besteht nicht und kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

Bauleitpläne sind

  • der Flächennutzungsplan als sogenannter vorbereitender Bauleitplan und
  • der Bebauungsplan als sogenannter verbindlicher Bauleitplan.

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