Haushaltsplan
Die Stadt hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Sie enthält die Festsetzung
1. des Haushaltsplans
a) im Ergebnishaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres sowie des sich daraus ergebenden Saldos,
b) im Finanzhaushalt unter Angabe des Gesamtbetrages der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit sowie des sich daraus ergebenden Saldos,
c) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung),
d) des Gesamtbetrages der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
2. des Höchstbetrages der Kassenkredite,
3. der Steuersätze, die für jedes Haushaltsjahr festzusetzen sind.
Sie kann weitere Vorschriften enthalten, die sich auf die Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen und Auszahlungen und den Stellenplan des Haushaltsjahres beziehen.
Ihr Ansprechpartner:
Haushalt 2024
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2024 am 12.03.2024 beschlossen.
Sie können den Haushalt 2024 in der Randspalte unter "Dokumente" als PDF-Datei herunterladen.