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Ortsgericht

Ortsgerichte bestehen in allen hessischen Gemeinden

Ortsgerichte sind ausschließlich in Hessen durch Landesgesetz errichtete Hilfsbehörden der Justiz. Die Dienstaufsicht über die Ortsgerichte liegt bei dem Präsident des Oberlandesgerichts und bei dem Präsident oder Direktor des Amtsgerichts, zu dessen Bezirk das Ortsgericht gehört.

Aufgaben

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung von Sterbefallsanzeigen an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen, hier werden drei Ortsgerichtsmitglieder tätig