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Änderung nach Beantragung oder bei Bezug von Grundsicherungsgeld (ehemals Bürgergeld) mitteilen

Leistungsnummer: 99107108011000

Volltext

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Leistungen zum Bürgergeld künftig unter der Bezeichnung »Grundsicherungsgeld« geführt werden. Eine entsprechende Umbenennung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Inhaltlich beziehen sich die Informationen weiterhin auf dieselben Leistungen.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie dem Jobcenter alle Änderungen melden, die sich auf Ihre Leistungen auswirken können. Dazu gehören zum Beispiel Änderungen im Einkommen, in der Wohnsituation, beim Vermögen, in der Bedarfsgemeinschaft oder eine Arbeitsunfähigkeit. Die Mitteilung ist verpflichtend und muss unverzüglich erfolgen. Das Jobcenter prüft anschließend, ob sich Ihr Anspruch auf Bürgergeld ändert und passt Ihre Leistungen gegebenenfalls an.

Sie können die Veränderungsmitteilung online oder schriftlich einreichen. Wenn Sie Nachweise für die Änderungen haben, fügen Sie diese bitte bei.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie die Veränderungsmitteilung vollständig aus.
  • Fügen Sie Nachweise zu Änderungen bei.
  • Übermitteln Sie die Unterlagen online oder schriftlich an Ihr Jobcenter.
  • Das Jobcenter prüft Ihre Angaben und passt Ihren Leistungsanspruch gegebenenfalls an.
  • Sie erhalten einen Änderungs- oder Weiterbewilligungsbescheid.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Bürgergeld.
  • Es liegt eine relevante Änderung Ihrer Verhältnisse vor.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Formular "Veränderungsmitteilung"
  • Nachweise zu Änderungen

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Falsche oder verspätete Angaben können zur Versagung der Leistungen, Rückforderungen und Sanktionen führen.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 17.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales