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Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen

Leistungsnummer: 99131018016000

Volltext

Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer melden und eine entsprechende »Anerkennung« beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.

Ansprechpunkt

Zuständig ist die Abteilung »Ärztliche Weiterbildung« der Landesärztekammer Hessen. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
 Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Erforderliche Unterlagen

Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen gefordert.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Kosten

Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:



Frist

Ärztinnen und Ärzte können prinzipiell jederzeit einen Antrag einreichen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Verfahrensablauf

Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.

Voraussetzungen

  • Ärztliche Approbation oder entsprechende Berufserlaubnis
  • Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
  • Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit hängt unter anderem von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.12.2025
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

Urheber