Anerkennung einer Facharzt-,Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
Leistungsnummer: 99131018016000
Volltext
Wenn Ärztinnen und Ärzte Ihre Weiterbildung (Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatzweiterbildung) abschließen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Landesärztekammer melden und eine entsprechende »Anerkennung« beantragen. Je nach angestrebter Qualifikation wird die Ärztin oder der Arzt hierzu eine Prüfung ablegen und erhält nach Bestehen dieser eine Urkunde.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Abteilung »Ärztliche Weiterbildung« der Landesärztekammer Hessen. Die zuständige Sachbearbeitung entscheidet sich nach der angestrebten Qualifikation.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Erforderliche Unterlagen
Weiterbildungszeugnisse, Anlagen zum Zeugnis in beglaubigter Kopie mit zugehörigen Arbeitsverträgen in einfacher Kopie. Gegebenenfalls werden weitere Unterlagen gefordert.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Kosten
Die Gebühren sind in der Kostensatzung der Landesärztekammer Hessen hinterlegt:
Frist
Ärztinnen und Ärzte können prinzipiell jederzeit einen Antrag einreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Verfahrensablauf
Nach Antragsausfüllung bitten wir Sie um Einreichung der geforderten Unterlagen inklusive des ausgefüllten Antragsformulars. Sie erhalten nach Antragsprüfung Informationen zum weiteren Ablauf.
Voraussetzungen
- Ärztliche Approbation oder entsprechende Berufserlaubnis
- Nachweis aller Inhalte und Weiterbildungszeiten gemäß Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
- Sämtliche Voraussetzungen sind der Weiterbildungsordnung zu entnehmen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit hängt unter anderem von der Qualität der eingereichten Unterlagen ab.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege