Inhalt

Anlagen zur Feuerbestattung Anzeige Inbetriebnahme

Leistungsnummer: 99063078261000

Volltext

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster. D ie Erfassung der Anlagen erfolgt auf freiwilliger Basis.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Anzeige

Frist

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.03.2022
Fachlich freigegeben durch: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal