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Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege beantragen

Leistungsnummer: 99018155001000

Volltext

Es werden die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Führung der Weiterbildungsbezeichnung geprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung Staatlich anerkannte Praxisanleiterin oder Praxisanleiter nach der Hessischen Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege erteilt.    

Verfahrensablauf

-    Sie reichen Ihren Antrag über das Online-Formular bei der zuständigen Behörde ein und laden gegebenenfalls die erforderlichen Dokumente hoch,
-    die Erlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
 

Voraussetzungen

  • Sie haben die vorgeschriebene Weiterbildung zur Praxisanleitung abgeschlossen.
  • Sie haben die staatliche Prüfung bestanden.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
  • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis zur Führung Ihrer Berufsbezeichnung.
  • Wenn Sie in einem anderen Bundesland bereits eine staatliche Anerkennung erhalten haben, weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer Weiterbildung nach.
  • Wenn Sie eine Weiterbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen haben, weisen Sie nach, dass diese der hessischen Weiterbildung gleichwertig ist.
  • Wenn Sie Ihre Weiterbildung im Ausland absolviert haben, weisen Sie die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Weiterbildung zur hessischen Weiterbildung nach.

Frist

Die Weiterbildungsbezeichnung darf erst nach erfolgter Erlaubnis geführt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage
 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Hinweise (Besonderheiten)

Die Weiterbildungen für Pflegeberufe sind in Hessen durch die Hessische Weiterbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflege (WPO-Pflege) vom 6. Dezember 2010 (GVBl. I S. 654), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2020 (GVBl. I S. 878) geregelt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.11.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
 

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP).

Zuständige Stelle

Seit dem 01.01.2023 ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.

Urheber

Kosten

  • Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 3 Monat(e)