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Kircheneintritt/Kirchenaustritt

Leistungsnummer: 99073001022000

Volltext

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der maßgeblichen Kirchengemeinde zu erklären.

Ansprechpunkt

Den Kirchenaustritt erklären Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2019
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal