Umwandlung von Pilotenlizenzen, die nicht von einem Mitgliedstaat der EU, des EWR oder der Schweiz ausgestellt wurden, in eine europäische Lizenz beantragen
Leistungsnummer: 99080150001000
Volltext
Wenn Sie Ihre Drittstaatenlizenzen in eine europäische Lizenz umwandeln lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Die Angaben werden auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft
- Die Voraussetzungen werden geprüft
- Zuteilung der Prüfer und Prüfungstermine
- Erstellung einer Lizenz nach EU-Recht
Ansprechpunkt
Die Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel sind zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen und Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber.
Zuständige Stelle
- Regierungspräsidium Kassel
- Regierungspräsidium Darmstadt
Voraussetzungen
- Mindestflugerfahrung 100 Stunden als PIC
- Gültige Klassen- bzw. Musterberechtigung
- Bei Ballonen: bisherige Fahrstunden pro Klasse/Gruppe
- Theoretische Prüfung in Luftrecht und menschlichem Leistungsvermögen
- Bestandene praktische Prüfung
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Pass)
- Gültige Drittstaatenlizenz ausgestellt nach den Regeln der ICAO
- Aktuelles EU-Tauglichkeitszeugnis der entsprechenden Klasse
- Deutsches Funksprechzeugnis oder Berechtigungsausweis zur Anerkennung von Flugfunkzeugnissen
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen ICAO-Sprachlevel Deutsch oder Englisch (mind. 4)
- Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Bei motorgetriebenen Luftfahrzeugen eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 Luftsicherheitsgesetz
- Für nichtmotorgetriebene Luftfahrzeuge ein Führungszeugnis Belegart - O -
- Verifizierung der Gültigkeit der Lizenz durch die ausstellende Behörde in Deutsch oder Englisch
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Urheber
Bearbeitungsdauer
- 2 Woche(n)