Förderprogramm STARKES DORF+
Land fördert Projekte für Zusammenhalt und das Miteinander. Dörfer machen Hessen stark! Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen aus Hessens ländlichen Räumen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellerinnen und Antragsteller können 1.000 Euro bis 7.500 Euro für Projekte und damit verbundene Prozesse beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen.
Mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“ werden Projekte und damit verbundene Prozesse in den ländlichen Räumen Hessens unterstützt, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Miteinander stärken sowie die Lebens- und Aufenthaltsqualität dörflicher Zentren verbessern. Es sollen Orte bewahrt oder geschaffen werden, die einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten.
Das Förderprogramm umfasst drei Förderansätze, die in verschiedenen Stadien des Prozesses einer Projektplanung und Projektumsetzung wirken:
- Projektbegleitung und Projektberatung (vormals Modellvorhaben "Alter Treffpunkt - Neuer Anstrich"): Gefördert werden u. a. Coaching und Beratungsleistungen, z.B. Orientierungsberatung in der Ideenphase, Prozessbegleitung im Rahmen der Umsetzung des Projektes, Fachberatung und -gutachten, Beratung zur Erstellung von Nutzungsvereinbarungen.
- Umsetzung von Kleinprojekten (vormals "STARKES DORF - Wir machen mit!"): Gefördert werden Kleinprojekte zur gemeinsamen Gestaltung öffentlicher Orte, etwa zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität eines Platzes oder Maßnahmen zur Aufwertung von z. B. Dorfgemeinschaftshäusern.
- Gründung von Bürgergenossenschaften: Gefördert wird die Gründung von Bürgergenossenschaften, als innovative Organisationsform für Engagierte in unterschiedlichen Bereichen der Daseinsvorsorge.
Initiativen können jährlich je Förderansatz eine Förderung in Höhe von 1.000 Euro bis max. 7.500 Euro erhalten. Dabei ist ein Eigenanteil von zehn Prozent des Gesamtprojektvolumens zu tragen. Antragsberechtigt sind Personengruppen, die sich als Initiative zusammengefunden haben (z. B. als Gesellschaften bürgerschaftlichen Rechts, Stiftungen, Vereine).
Für die Bearbeitung der Anträge ist neben der Qualität der Anträge die Reihenfolge des Eingangs maßgeblich. Nach Ausschöpfen des jährlichen Budgets können keine weiteren Anträge mehr berücksichtigt werden.
Anträge können bis einschließlich 31. Oktober 2025 eingereicht werden, sofern das Budget nicht bereits ausgeschöpft ist.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien, das Merkblatt zum Förderprogramm als PDF Dokumente sowie das Antragsformular:
Fördermittelsprechstunde:
Am 11. Juni bieten wir gemeinsam mit dem Team „STARKES DORF+“ aus der Hessischen Staatskanzlei eine Online-Fördermittelsprechstunde zum Programm „STARKES DORF+“ an.
Die Anmeldung ist bis zum 09.06. unter folgendem Link möglich:
Ansprechstelle:
Staatskanzlei Hessen
Georg-August-Zinn-Straße 1, 65183 Wiesbaden
Team "STARKES DORF+"
Telefon: +49 611 32 11 48 61
E-Mail: starkes.dorf@stk.hessen.de
Web: https://starkesdorf.de
(Quelle: https://staatskanzlei.hessen.de/unsere-themen/laendliche-raeume/starkes-dorf)
Kontakt:
Rainer Schauermann
Regionalbeauftragter der Landesregierung Akademie für den Ländlichen Raum Hessen
Homburger Str. 9, 61169 Friedberg
Telefon: 0151 / 44251950
E-Mail: rainer.schauermann@llh.hessen.de
Web: www.alr.hessen.de
Quelle: Staatskanzlei Hessen