Anleinpflicht von Hunden während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni 2026 außerhalb der Ortslage
Alle Hundehalter und Hundehalterinnen werden aufgefordert, vom 1. März bis 30. Juni 2026 ihre Hunde beim Spazierengehen auf der Allgemeinheit zugänglichen nicht umfriedeten Grundstücken in den Gemarkungen der Stadt Wetter und den Stadtteilen (Wiesen in Waldnähe, Park- und Grünanlagen) an der Leine zu führen.
Leider kommt es immer wieder zu Vorfällen, bei denen freilaufende Hunde Wild reißen. Um dies zu vermeiden und die Wildtiere in dieser besonderen Aufzuchtzeit ihres Nachwuchses zu schützen, bedarf es dieser Anleinpflicht.
Hundehalter und Hundehalterinnen, die der Aufforderung der Ordnungsbehörde nicht nachkommen, haben im Schadensfall neben Ersatzansprüchen auch mit ordnungsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Jungtiere im Garten schützen
Auch bei der Gartenarbeit sollte in der Zeit vom 1. März bis 30. September 2026 Rücksicht auf im Garten lebende Tiere genommen werden. Wildtiere sollten im Allgemeinen während der Brut- und Setzzeit nicht gestört werden; ein radikaler Heckenschnitt sollte daher möglichst unterlassen werden.
gez.
Sven Schmidt
Bürgermeister