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Datum: 17.09.2014

Neue Regeln für die Erneuerbaren!

Am 1. August 2014 sind mit der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) umfassende Änderungen in Kraft getreten. Der jährliche Ausbau der erneuerbaren Energien wird begrenzt und die Vergütungsstruktur umgestellt. Die Betreiber von EEG-Anlagen müssen künftig grundsätzlich ihren Strom selbst direkt vermarkten. Die bisherige gesetzliche Einspeisevergütung wird nur noch in Ausnahmefällen vor allem bei Kleinanlagen gewährt.

Geänderte Vergütungssätze

Weiterhin wurde die Höhe der Vergütungssätze zum Teil erheblich geändert, Boni gestrichen oder modifiziert. Wer als Hausbesitzer kleine PV-Anlagen mit einer Nennleistung von höchstens 100 kW nach dem 31.12.2015 in Betrieb nimmt, ist von der verpflichtenden Direktvermarktung ausgenommen. Bis zu diesem  Datum gilt dies auch für PV-Anlagen mit einer Nennleistung von höchstens 500 kW.

Bei größeren Anlagen gibt es einen Abschlag von 20%, wenn die  Direktvermarktung noch nicht möglich ist, also eine sogenannte  „Einspeisevergütung in Ausnahmefällen" vom Netzbetreiber in Höhe von 80% der gesetzlichen Fördersätze.

Am Kreis der privilegierten Unternehmen, hat die Reform grundsätzlich nichts geändert, auch nicht an der Höhe der Befreiung. Sie beträgt 5 Mrd. Euro, die nach wie vor von den kleinen Unternehmen, den Gewerbetreibenden und den privaten Verbrauchern getragen werden.

Weitere Infos: www.bmwi.de, www.solarwirtschaft.de, sowie bei der www.clearingstelle-eeg.de/eeg2014 u.a.

Ihr Klimaschutzmanager Michael Meinel