Arbeitsschutz
Leistungsnummer: 99143003000000
Leistungsbeschreibung
Der Arbeitgeber hat Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten. Wirkungsvoller Arbeitsschutz ist dann möglich, wenn die potenziellen Gefährdungen am Arbeitsplatz erkannt und durch entsprechende Maßnahmen verhindert werden.
Um dieses sicherstellen zu können, ist den Arbeitgebern mit den Vorschriften zu den Bereichen des
- betrieblichen,
- sozialen und
- medizinischen
Arbeitsschutzes ein modernes Regelwerk zur Verfügung gestellt worden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sowie die Fachzentren bei den Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt sind für die Überwachung der Einhaltung dieser Vorschriften grundsätzlich zuständig.
- Kassel
(Regierungspräsidium Kassel)
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nähere Informationen zum Arbeitsschutz in Hessen erhalten Sie im Sozialnetz Hessen unter "Arbeitsschutz im Betrieb"
- Arbeitsschutz im Betrieb
(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)