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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs Bewilligung

Leistungsnummer: 99036026017000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
  • ggf. mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder
  • bei Antragsstellung in Vertretung: gültiges Ausweisdokument Ihrer Vertretung, welche die Außerbetriebsetzung vor Ort beantragt. Eine Vollmacht der Halterin oder des Halters ist erforderlich.

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Fachlich freigegeben am

01.03.2024

Gebühren

  • Gebühr: 15,90 Euro
    für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort in zuständige Zulassungsbehörde
  • Gebühr: 2,10 Euro
    für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde.