Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ)
Volltext
Die Aufnahme- und Beratungszentren (ABZ) unterstützen Schülerinnen und Schüler, die als sogenannte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus dem Ausland nach Hessen kommen. Die ABZ stehen zugewanderten und geflüchtete Kindern und Jugendlichen mit keinen oder nur geringen Deutschkenntnissen sowie deren Familien beratend zur Seite. Sie sind in allen Staatlichen Schulämtern in Hessen für schulpflichtige und berufsschulberechtigte Neuankömmlinge eingerichtet. Ziel der Beratung im Rahmen von Aufnahmegesprächen ist es, den Sprach- und Lernstand der Kinder und Jugendlichen festzustellen und einen Schulplatz zu finden, der das für sie passende Angebot zur Förderung bereithält.
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Staatliche Schulamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum hessischen Gesamtsprachförderkonzept für Kinder- und Jugendliche mit Migrationshintergrund finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums.
Verfahrensablauf
Beratungstermine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Aufnahme- und Beratungszentren können telefonisch vereinbart werden.
Zuständige Stelle
Alle 15 Staatlichen Schulämter in Hessen verfügen über ein Aufnahme- und Beratungszentrum.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Kultusministerium