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Begrüßungsgeld erhalten

Leistungsnummer: 99019036079000

Volltext

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige und einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und/ oder Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel werden nachfolgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis,
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag
  • Mietvertrag

Hinweise (Besonderheiten)

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Kommunale Rahemenleistung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal