Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen
Leistungsnummer: 99013039207000
Volltext
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf.
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.