Beratung und Unterstützung von Pflegepersonen
Leistungsnummer: 99013039207000
Leistungsbeschreibung
Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig
Verfahrensablauf
Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderfachdienst des Jugendamts auf.
Der Pflegekinderfachdienst kann Sie beraten.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Pflegekinderfachdienst beim örtlich zuständigen Jugendamt.