Bibliotheksausweis beantragen
Leistungsnummer: 99077020040000
Volltext
Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek, Bücherei, oder Archivbibliothek benötigen Sie einen Bibliotheksausweis. Diesen müssen Sie beantragen.
Verfahrensablauf
- Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Bibliothek.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Nachweis zur Gebührenermäßigung (Schülerausweis, Studentenausweis etc.)
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Benutzungs-/Gebührenordnung
Formulare
Schriftform erforderlich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Kosten
- Benutzungsgebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 30,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 1 — 10 Tag(e)